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Fischerprüfung Saarland · Gesetzeskunde · Frage 4.25

Was ist das Besondere an einem Jugendfischereischein?

AEr gilt nur, wenn der Jugendliche von einem volljährigen Fischereischeininhaber begleitet wird. · richtig
BEs gibt keine Besonderheiten.
CEr gestattet den Gebrauch von lediglich einer Handangel.
Warum · KI-ErklärungMit dem Jugendfischereischein darfst du die Fischerei nicht völlig selbstständig ausüben. Du musst beim Angeln immer von einer volljährigen Person begleitet werden, die selbst einen gültigen Fischereischein besitzt. Diese Begleitperson beaufsichtigt dich und steht dir mit Fachwissen zur Seite.