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Fischerprüfung Saarland · Gesetzeskunde · Frage 4.22

Wer ist im Saarland zuständig für die Erteilung des Fischereischeines?

Adie zuständige Ortspolizeibehörde · richtig
Bder Pächter oder Fischereiberechtigte
Cder staatlich geprüfte Fischereiaufseher
Warum · KI-ErklärungIm Saarland wird der Fischereischein als amtliches Dokument von der zuständigen Ortspolizeibehörde, meist dem Bürgeramt oder Ordnungsamt deines Wohnortes, ausgestellt. Fischereiberechtigte, Pächter oder Fischereiaufseher dürfen lediglich privatrechtliche Erlaubnisscheine vergeben oder Kontrollen durchführen, aber keine amtlichen Fischereischeine erteilen.