Darf eine Person an oder auf Gewässern, in denen sie nicht zum Fischfang berechtigt ist, Fischereigeräte fangfertig mitführen?
Warum · KI-ErklärungAn Gewässern, für die du keine Fangberechtigung besitzt, darfst du deine Fanggeräte keinesfalls einsatzbereit mitführen. Das saarländische Fischereirecht untersagt dies strikt, um Schwarzangeln bereits im Vorfeld zu verhindern. Deine Angelgeräte müssen beim Transport an fremden Gewässern daher stets zerlegt oder sicher verpackt sein.