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Fischerprüfung Saarland · Gesetzeskunde · Frage 4.21

Darf eine Person an oder auf Gewässern, in denen sie nicht zum Fischfang berechtigt ist, Fischereigeräte fangfertig mitführen?

Aja, zu jeder Tageszeit
Bja, aber nur in den Vormittagsstunden
CNein, denn es ist gesetzlich untersagt. · richtig
Warum · KI-ErklärungAn Gewässern, für die du keine Fangberechtigung besitzt, darfst du deine Fanggeräte keinesfalls einsatzbereit mitführen. Das saarländische Fischereirecht untersagt dies strikt, um Schwarzangeln bereits im Vorfeld zu verhindern. Deine Angelgeräte müssen beim Transport an fremden Gewässern daher stets zerlegt oder sicher verpackt sein.