Start / Saarland /Gesetzeskunde / Frage 4.26
Fischerprüfung Saarland · Gesetzeskunde · Frage 4.26

Benötigen Inhaber von Jugendfischereischeinen zum Fischen auch einen Erlaubnisschein zum Fischfang?

Aja, in jedem Fall · richtig
Bkeinesfalls
Cnur, wenn der Jugendliche bereits das 14. Lebensjahr vollendet hat
Warum · KI-ErklärungDer Jugendfischereischein ist lediglich die behördliche Erlaubnis, die Fischerei überhaupt ausüben zu dürfen. Um an einem bestimmten Gewässer zu angeln, benötigst du zusätzlich immer die privatrechtliche Genehmigung des jeweiligen Fischereiberechtigten in Form eines Erlaubnisscheins.