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Fischerprüfung Saarland · Gesetzeskunde · Frage 4.23

Wer ist im Saarland berechtigt, Erlaubnisscheine für den Fischfang auszustellen?

Ader staatlich geprüfte Fischereiaufseher
Bdie zuständige Ortspolizeibehörde
Cder Pächter oder Fischereiberechtigte · richtig
Warum · KI-ErklärungNur der Inhaber des Fischereirechts oder der jeweilige Pächter darf anderen Personen das Angeln an seinem Gewässer erlauben und entsprechende Erlaubnisscheine ausstellen. Fischereiaufseher und die Ortspolizeibehörde sind lediglich für die Kontrolle und die Einhaltung der Gesetze zuständig, besitzen aber selbst kein Nutzungsrecht am Gewässer.