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Fischerprüfung Saarland · Gesetzeskunde · Frage 4.24

Wann oder wo ist der Gebrauch eines Setzkeschers unzulässig?

Ain stehenden Gewässern
Bin Fließgewässern der II. Ordnung
Cbei Wellenschlag · richtig
Warum · KI-ErklärungBei Wellenschlag, etwa durch Wind oder Schiffsverkehr, geraten die gehälterten Fische ständig an die Maschen des Keschers. Dies führt zu erheblichem Stress und Verletzungen, weshalb der Einsatz dort aus Tierschutzgründen verboten ist. In ruhigen Bereichen von stehenden oder fließenden Gewässern ist das Hältern unter Beachtung der Mindestmaße hingegen grundsätzlich erlaubt.