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Fischerprüfung Saarland · Gesetzeskunde · Frage 4.29

Das gesetzliche Mindestmaß für die Äsche beträgt im Saarland

A40 cm.
B35 cm.
C30 cm. · richtig
Warum · KI-ErklärungIn der saarländischen Landesfischereiverordnung ist für die Äsche ein gesetzliches Mindestmaß von 30 cm festgelegt. Fängst du eine Äsche, die kleiner als 30 cm ist, musst du sie schonend zurücksetzen, damit die Bestände geschützt werden.