Ganzjährig geschonte Fischarten nach der Landesfischereiordnung (LFO) sind
Warum · KI-ErklärungBitterling und Elritze gehören laut der saarländischen Landesfischereiordnung zu den ganzjährig geschonten Arten, da ihre Bestände stark gefährdet sind. Andere Arten wie Güster, Gründling oder Hasel unterliegen hingegen keinem ganzjährigen Fangverbot.