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Fischerprüfung Saarland · Gesetzeskunde · Frage 4.28

Ganzjährig geschonte Fischarten nach der Landesfischereiordnung (LFO) sind

AGüster und Gründling.
BBitterling und Elritze. · richtig
CGründling und Hasel.
Warum · KI-ErklärungBitterling und Elritze gehören laut der saarländischen Landesfischereiordnung zu den ganzjährig geschonten Arten, da ihre Bestände stark gefährdet sind. Andere Arten wie Güster, Gründling oder Hasel unterliegen hingegen keinem ganzjährigen Fangverbot.