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Fischerprüfung Saarland · Gesetzeskunde · Frage 4.20

Welche Voraussetzung ist unabdingbar, sodass ein Pachtvertrag gültig ist?

Awenn er durch Handschlag besiegelt ist
Bein von beiden Seiten gegebenes Ehrenwort genügt
Cnur, wenn er schriftlich abgefasst ist · richtig
Warum · KI-ErklärungFür die Gültigkeit eines Fischereipachtvertrags schreibt das Fischereigesetz zwingend die Schriftform vor. Mündliche Absprachen, ein Handschlag oder ein Ehrenwort reichen rechtlich nicht aus und machen den Vertrag unwirksam.