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Fischerprüfung Sachsen · Gesetzeskunde · Frage 1768

Welches Mindestmaß gilt für die hier abgebildete Fischart laut aktueller SächsFischVO?

Bild zu Frage 1768
A30 cm
B40 cm
C50 cm · richtig
Warum · KI-ErklärungFür die abgebildete Fischart schreibt die Sächsische Fischereiverordnung ein gesetzliches Mindestmaß von 50 cm vor. Fängst du ein Exemplar, das kleiner als dieses Maß ist, musst du es schonend zurücksetzen. Diese Regelung stellt sicher, dass die Fische vor dem Fang mindestens einmal ablaichen können.