Welche Schonzeit gilt für die hier abgebildete Fischart laut aktueller SächsFischVO?

Warum · KI-ErklärungFür diese Fischart ist in der Sächsischen Fischereiverordnung eine feste Schonzeit vom 15. April bis zum 30. Juni festgelegt. In diesem Zeitraum soll die ungestörte Fortpflanzung der Art gesichert werden. Außerhalb dieser Frist darfst du die Art unter Beachtung des Mindestmaßes beangeln.