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Fischerprüfung Sachsen · Gesetzeskunde · Frage 1754

Welche Schonzeit hat der hier abgebildete Fisch laut SächsFischVO? Auffällig ist die hier weit nach hinten versetzte Rückenflosse.

Bild zu Frage 1754
A1. Februar bis 30. April
B1. Februar bis 31. Mai
Cganzjährig geschont · richtig
Warum · KI-ErklärungDie weit nach hinten versetzte Rückenflosse kennzeichnet den Europäischen Hundsfisch. Dieser ist in Sachsen stark gefährdet und unterliegt daher nach der Sächsischen Fischereiverordnung einer ganzjährigen Schonzeit.