Welches Mindestmaß hat der hier abgebildete Fisch laut SächsFischVO?

Warum · KI-ErklärungIn Sachsen gilt für die abgebildete Fischart gemäß Fischereiverordnung ein gesetzliches Mindestmaß von 25 cm. Kleinere Exemplare müssen schonend zurückgesetzt werden, um den Bestand zu sichern.