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Fischerprüfung Sachsen · Gesetzeskunde · Frage 1752

Welches Mindestmaß hat der hier abgebildete Fisch laut SächsFischVO?

Bild zu Frage 1752
A20 cm
B25 cm · richtig
C28 cm
Warum · KI-ErklärungIn der Sächsischen Fischereiverordnung ist für diese Fischart ein gesetzliches Mindestmaß von 25 cm festgelegt. Fängst du ein Exemplar, das kleiner als dieses Maß ist, musst du es schonend zurücksetzen.