Welche Schonzeit gilt für die hier abgebildete Fischart laut aktueller SächsFischVO?

Warum · KI-ErklärungDie abgebildete Fischart gehört zu den in Sachsen stark gefährdeten oder geschützten Arten und unterliegt daher einem dauerhaften Fangverbot. Laut der Sächsischen Fischereiverordnung ist sie ganzjährig geschont, weshalb du sie bei einem Beifang unverzüglich und schonend zurücksetzen musst.