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Fischerprüfung Sachsen · Gesetzeskunde · Frage 1772

Welche Schonzeit gilt für die hier abgebildete Fischart laut aktueller SächsFischVO?

Bild zu Frage 1772
Aganzjährig geschont · richtig
Bkeine Schonzeit
C1. Februar bis 30. Juni
Warum · KI-ErklärungDie abgebildete Fischart gehört zu den in Sachsen stark gefährdeten oder geschützten Arten und unterliegt daher einem dauerhaften Fangverbot. Laut der Sächsischen Fischereiverordnung ist sie ganzjährig geschont, weshalb du sie bei einem Beifang unverzüglich und schonend zurücksetzen musst.