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Fischerprüfung Sachsen · Gesetzeskunde · Frage 1753

Welche Schonzeit hat der hier abgebildete Fisch laut SächsFischVO?

Bild zu Frage 1753
A15. April bis 30. Juni
Bkeine Schonzeit
Cganzjährig geschont · richtig
Warum · KI-ErklärungDie sächsische Fischereiverordnung stellt seltene und stark gefährdete Fischarten unter einen besonderen Schutz. Wenn ein Fisch ganzjährig geschont ist, darfst du ihn zu keiner Zeit des Jahres gezielt beangeln oder entnehmen. Sollte dir dennoch ein solcher Fisch an den Haken gehen, musst du ihn unverzüglich und schonend zurücksetzen.