Welche Schonzeit hat der hier abgebildete Fisch laut SächsFischVO?

Warum · KI-ErklärungIn der Sächsischen Fischereiverordnung sind bestimmte seltene oder stark gefährdete Fischarten mit einer ganzjährigen Schonzeit belegt. Der abgebildete Fisch gehört zu diesen geschützten Arten und darf daher zu keinem Zeitpunkt im Jahr entnommen werden.