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Fischerprüfung Sachsen · Gesetzeskunde · Frage 1748

Welches Mindestmaß hat der hier abgebildete karpfenartige Fisch, der im Alter vorwiegend räuberisch lebt, laut SächsFischVO?

Bild zu Frage 1748
A35 cm
B40 cm · richtig
C50 cm
Warum · KI-ErklärungDie Frage bezieht sich auf den Rapfen, der zu den karpfenartigen Fischen gehört und sich als adulter Fisch räuberisch ernährt. Laut der Sächsischen Fischereiverordnung gilt für ihn ein gesetzliches Mindestmaß von 40 cm. Fängst du ein kleineres Exemplar, musst du es schonend zurücksetzen.