Welches Mindestmaß gilt für die hier abgebildete Fischart laut aktueller SächsFischVO?

Warum · KI-ErklärungFür die abgebildete Fischart ist in der Sächsischen Fischereiverordnung ein gesetzliches Mindestmaß von 35 cm festgelegt. Gefangene Exemplare, die diese Länge noch nicht erreicht haben, musst du schonend und unverzüglich in das Gewässer zurücksetzen.