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Fischerprüfung Sachsen · Gesetzeskunde · Frage 1742

Welches Mindestmaß gilt für die hier abgebildete Fischart laut aktueller SächsFischVO?

Bild zu Frage 1742
A45 cm
B50 cm · richtig
C60 cm
Warum · KI-ErklärungDie Sächsische Fischereiverordnung legt für diese Fischart ein gesetzliches Mindestmaß von 50 cm fest. Gefangene Fische dieser Art, die kleiner als dieses Maß sind, musst du zum Schutz der Bestände schonend zurücksetzen.