Welches Mindestmaß gilt für die hier abgebildete Fischart laut aktueller SächsFischVO?

Warum · KI-ErklärungIn Sachsen schreibt die Fischereiverordnung für diese Fischart ein gesetzliches Mindestmaß von 28 cm vor. Fängst du ein Exemplar, das kleiner als dieses Maß ist, musst du es schonend zurücksetzen. Dadurch wird sichergestellt, dass die Fische vor dem Fang mindestens einmal ablaichen können.