Diese abgebildete Fischart darf mit einer Hegene beangelt werden. Welche Schonzeit hat die hier abgebildete Fischart laut aktueller SächsFischVO?

Warum · KI-ErklärungBei der abgebildeten Fischart handelt es sich um eine Maräne bzw. Renke. Gemäß der sächsischen Fischereiverordnung gilt für sie eine gesetzliche Schonzeit vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember, um ihre ungestörte Fortpflanzung im Spätherbst zu sichern.