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Fischerprüfung Sachsen · Gesetzeskunde · Frage 1738

Welche Schonzeit gilt für die hier abgebildete Fischart laut aktueller SächsFischVO?

Bild zu Frage 1738
A1. Januar bis 30. April
B1. Januar bis 31. Mai
C1. Januar bis 15. Juni · richtig
Warum · KI-ErklärungDie abgebildete Fischart ist die Äsche, deren Bestände in Sachsen besonders geschützt werden müssen. Laut Sächsischer Fischereiverordnung erstreckt sich ihre Schonzeit daher über die gesamte Laich- und Nachbrutphase vom 1. Januar bis zum 15. Juni.