Welche Schonzeit gilt für die hier abgebildete Fischart laut aktueller SächsFischVO?

Warum · KI-ErklärungDie abgebildete Fischart ist die Äsche, deren Bestände in Sachsen besonders geschützt werden müssen. Laut Sächsischer Fischereiverordnung erstreckt sich ihre Schonzeit daher über die gesamte Laich- und Nachbrutphase vom 1. Januar bis zum 15. Juni.