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Fischerprüfung Sachsen · Gesetzeskunde · Frage 1736

Welches Mindestmaß gilt für die hier abgebildete Fischart laut aktueller SächsFischVO?

Bild zu Frage 1736
A40 cm
B50 cm
C60 cm · richtig
Warum · KI-ErklärungIn Sachsen schreibt die Fischereiverordnung für diese Fischart ein gesetzliches Mindestmaß von 60 cm vor. Fängst du ein Exemplar, das kleiner als dieses Maß ist, musst du es schonend zurücksetzen. Das schützt die Tiere und sichert ihren Bestand, indem sie vor dem Fang mindestens einmal ablaichen können.