Welche Schonzeit gilt für die hier abgebildete Fischart laut aktueller SächsFischVO?

Warum · KI-ErklärungDie abgebildete Fischart gehört zu den in Sachsen stark gefährdeten Arten und ist deshalb laut Sächsischer Fischereiverordnung mit einer ganzjährigen Schonzeit belegt. Ein Fangverbot gilt somit durchgehend, um den Fortbestand der Bestände zu sichern. Falls dir ein solches Exemplar an den Haken geht, musst du es unverzüglich und schonend zurücksetzen.