Welche Schonzeit gilt für die hier abgebildete Fischart laut aktueller SächsFischVO?

Warum · KI-ErklärungDie abgebildete Fischart, der Zander, ist durch die Sächsische Fischereiverordnung in diesem Zeitraum besonders geschützt. Diese festgelegte Schonzeit vom 1. Februar bis 30. Juni sichert die ungestörte Fortpflanzung sowie die anschließende Bewachung des Geleges. Während dieser Monate darfst du dieser Art nicht nachstellen.