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Fischerprüfung Sachsen · Gesetzeskunde · Frage 1733

Welche Schonzeit gilt für die hier abgebildete Fischart laut aktueller SächsFischVO?

Bild zu Frage 1733
A1. Februar bis 30. April
B1. Februar bis 30. Juni · richtig
C15. April bis 30. Juni
Warum · KI-ErklärungDie abgebildete Fischart, der Zander, ist durch die Sächsische Fischereiverordnung in diesem Zeitraum besonders geschützt. Diese festgelegte Schonzeit vom 1. Februar bis 30. Juni sichert die ungestörte Fortpflanzung sowie die anschließende Bewachung des Geleges. Während dieser Monate darfst du dieser Art nicht nachstellen.