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Fischerprüfung Sachsen · Gesetzeskunde · Frage 1730

Welche Schonzeit gilt für die hier abgebildete Fischart laut aktueller SächsFischVO? Der weibliche Fisch ist in der Laichzeit mit einer Legeröhre ausgestattet.

Bild zu Frage 1730
Aganzjährig geschont · richtig
B1. Februar bis 30. Juni
C15. April bis 30. Juni
Warum · KI-ErklärungDie Beschreibung der Legeröhre weist eindeutig auf den Bitterling hin. Da diese Kleinfischart in Sachsen stark gefährdet ist, unterliegt sie laut Fischereiverordnung einer ganzjährigen Schonzeit und darf nicht beangelt werden.