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Fischerprüfung Sachsen · Gesetzeskunde · Frage 1723

Müssen einem staatlichen Fischereiaufseher der Fischerei- und Erlaubnisschein zur Einsichtnahme vorgezeigt werden?

Aja aber nur sofern er sich in Begleitung des Fischereiberechtigten befindet
Bnein
Cja · richtig
Warum · KI-ErklärungStaatliche Fischereiaufseher sind gesetzlich dazu befugt, die Einhaltung der fischereirechtlichen Vorschriften am Gewässer zu kontrollieren. Du bist daher verpflichtet, ihnen deinen Fischereischein und Erlaubnisschein auf Verlangen zur Prüfung vorzuzeigen. Diese Kontrollbefugnis gilt unabhängig davon, ob der Fischereiberechtigte anwesend ist oder nicht.