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Fischerprüfung Sachsen · Gesetzeskunde · Frage 1716

Gemäß der Sächsischen Fischereiverordnung hat die Karausche in Sachsen folgende Schonzeit:

A01. September - 31. Dezember
Bganzjährig geschont
C01. Februar - 30. Juni · richtig
Warum · KI-ErklärungIn der Sächsischen Fischereiverordnung ist die Schonzeit für die Karausche auf den Zeitraum vom 1. Februar bis zum 30. Juni festgelegt. Während dieser Monate darfst du der Fischart nicht nachstellen, um ihre Fortpflanzung und den Bestand zu sichern.