Welches Mindestmaß gilt für die hier abgebildete Fischart laut aktueller SächsFischVO?

Warum · KI-ErklärungFür die gezeigte Fischart schreibt die Sächsische Fischereiverordnung ein gesetzliches Mindestmaß von 15 cm vor. Kleinere Exemplare gelten als untermäfig und müssen schonend zurückgesetzt werden, um den Bestand vor dem ersten Ablaichen zu schützen.