Welche Schonzeit gilt für die hier abgebildete Fischart laut aktueller SächsFischVO?

Warum · KI-ErklärungDie abgebildete Fischart, wie beispielsweise die Bachforelle, benötigt während ihrer herbst- und winterlichen Laichzeit besonderen Schutz. Die Schonzeit erstreckt sich daher gemäß der Sächsischen Fischereiverordnung vom 1. Oktober bis zum 30. April, um die ungestörte Fortpflanzung und die Entwicklung der Brut zu sichern.