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Fischerprüfung Sachsen · Gesetzeskunde · Frage 1729

Welche Schonzeit gilt für die hier abgebildete Fischart laut aktueller SächsFischVO?

Bild zu Frage 1729
A1. Oktober bis 30. April · richtig
B1. Oktober bis 31. Dezember
C1. Oktober bis 31. Mai
Warum · KI-ErklärungDie abgebildete Fischart, wie beispielsweise die Bachforelle, benötigt während ihrer herbst- und winterlichen Laichzeit besonderen Schutz. Die Schonzeit erstreckt sich daher gemäß der Sächsischen Fischereiverordnung vom 1. Oktober bis zum 30. April, um die ungestörte Fortpflanzung und die Entwicklung der Brut zu sichern.