Welche Schonzeit gilt für die hier abgebildete Fischart laut aktueller SächsFischVO?

Warum · KI-ErklärungDie abgebildete Fischart, die Bachforelle, laicht im Herbst und Winter und benötigt daher eine ausgedehnte Schonzeit. Laut der Sächsischen Fischereiverordnung ist der Fang vom 1. Oktober bis zum 30. April verboten, um den Bestand während der Fortpflanzungsphase und der anschließenden Entwicklung der Brut zu schützen.