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Fischerprüfung Sachsen · Gesetzeskunde · Frage 1728

Welche Schonzeit gilt für die hier abgebildete Fischart laut aktueller SächsFischVO?

Bild zu Frage 1728
A1. Oktober bis 31. Dezember
B1. Oktober bis 30. April · richtig
C1. Oktober bis 31. Mai
Warum · KI-ErklärungDie abgebildete Fischart, die Bachforelle, laicht im Herbst und Winter und benötigt daher eine ausgedehnte Schonzeit. Laut der Sächsischen Fischereiverordnung ist der Fang vom 1. Oktober bis zum 30. April verboten, um den Bestand während der Fortpflanzungsphase und der anschließenden Entwicklung der Brut zu schützen.