Gemäß der Sächsischen Fischereiverordnung hat die Schleie in Sachsen folgende Schonzeit:
Warum · KI-ErklärungFür die Schleie ist in der Sächsischen Fischereiverordnung keine Schonzeit festgelegt. Du darfst sie daher das ganze Jahr über beangeln, sofern sie das gesetzliche Mindestmaß erreicht hat.