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Fischerprüfung Sachsen · Gesetzeskunde · Frage 1719

Gemäß der Sächsischen Fischereiverordnung hat die Schleie in Sachsen folgende Schonzeit:

Akeine · richtig
B15. April - 30. Juni
C01. Februar - 30. April
Warum · KI-ErklärungFür die Schleie ist in der Sächsischen Fischereiverordnung keine Schonzeit festgelegt. Du darfst sie daher das ganze Jahr über beangeln, sofern sie das gesetzliche Mindestmaß erreicht hat.