Gemäß der Sächsischen Fischereiverordnung hat die Große Maräne in Sachsen folgendes Mindestmaß:
Warum · KI-ErklärungIn Sachsen gilt für die Große Maräne laut Fischereiverordnung ein gesetzliches Mindestmaß von 30 cm. Fängst du ein kleineres Exemplar, musst du es zum Schutz der Bestände schonend zurücksetzen.