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Fischerprüfung Sachsen · Gesetzeskunde · Frage 1715

Gemäß der Sächsischen Fischereiverordnung hat die Große Maräne in Sachsen folgendes Mindestmaß:

A30 cm · richtig
B35 cm
C40 cm
Warum · KI-ErklärungIn Sachsen gilt für die Große Maräne laut Fischereiverordnung ein gesetzliches Mindestmaß von 30 cm. Fängst du ein kleineres Exemplar, musst du es zum Schutz der Bestände schonend zurücksetzen.