Start / Sachsen /Gesetzeskunde / Frage 1714
Fischerprüfung Sachsen · Gesetzeskunde · Frage 1714

Gemäß der Sächsischen Fischereiverordnung hat die Elritze in Sachsen folgende Schonzeit:

Aganzjährig geschont · richtig
B15. April - 30. Juni
C01. Oktober - 30. April
Warum · KI-ErklärungDie Elritze ist in Sachsen stark gefährdet und steht deshalb unter strengem Schutz. Sie genießt eine ganzjährige Schonzeit, weshalb du sie zu keiner Zeit des Jahres fangen oder entnehmen darfst.