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Fischerprüfung Sachsen · Gesetzeskunde · Frage 1713

Gemäß der Sächsischen Fischereiverordnung hat die Bachforelle in Sachsen folgende Schonzeit:

A01. Oktober - 30. April · richtig
Bkeine
C01. Juni - 30. September
Warum · KI-ErklärungDie Sächsische Fischereiverordnung legt die Schonzeit für die Bachforelle auf den Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 30. April fest. Dadurch wird sichergestellt, dass die Fische während ihrer Laichzeit im Herbst und Winter sowie in der nachfolgenden Ruhephase ungestört bleiben.