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Fischerprüfung Sachsen · Gesetzeskunde · Frage 1712

Gemäß der Sächsischen Fischereiverordnung hat die Äsche in Sachsen folgendes Mindestmaß:

A35 cm · richtig
B28 cm
C40 cm
Warum · KI-ErklärungIn Sachsen gilt für die Äsche gemäß den fischereirechtlichen Bestimmungen ein gesetzliches Mindestmaß von 35 cm. Fängst du eine Äsche, die kleiner als 35 cm ist, musst du sie schonend zurücksetzen, damit sich der Bestand nachhaltig fortpflanzen kann.