Gemäß der Sächsischen Fischereiverordnung hat der Zander in Sachsen folgendes Mindestmaß:
Warum · KI-ErklärungIn Sachsen schreibt die Sächsische Fischereiverordnung für den Zander ein gesetzliches Mindestmaß von 50 cm vor. Fängst du einen Zander, der kleiner als 50 cm ist, musst du ihn schonend zurücksetzen, damit er mindestens einmal ablaichen konnte.