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Fischerprüfung Sachsen · Gesetzeskunde · Frage 1711

Gemäß der Sächsischen Fischereiverordnung hat der Zander in Sachsen folgendes Mindestmaß:

Akein Mindestmaß festgelegt
B60 cm
C50 cm · richtig
Warum · KI-ErklärungIn Sachsen schreibt die Sächsische Fischereiverordnung für den Zander ein gesetzliches Mindestmaß von 50 cm vor. Fängst du einen Zander, der kleiner als 50 cm ist, musst du ihn schonend zurücksetzen, damit er mindestens einmal ablaichen konnte.