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Fischerprüfung Sachsen · Gesetzeskunde · Frage 1710

Gemäß der Sächsischen Fischereiverordnung hat der Zander in Sachsen folgende Schonzeit:

A01. Februar - 31. Mai · richtig
B01. Dezember - 01. Mai
Cganzjährig geschont
Warum · KI-ErklärungIn Sachsen ist die Schonzeit für den Zander in der Fischereiverordnung festgelegt und dauert vom 01. Februar bis zum 31. Mai. Dieser Zeitraum schützt die Fische während der Laichphase und bei der anschließenden Bewachung ihrer Gelege. Außerhalb dieser Frist darfst du den Zander unter Einhaltung des Mindestmaßes beangeln.