Gemäß der Sächsischen Fischereiverordnung hat der Döbel in Sachsen folgende Schonzeit:
Warum · KI-ErklärungIn der Sächsischen Fischereiverordnung ist für den Döbel keine gesetzliche Schonzeit festgelegt. Du darfst ihn daher in Sachsen das ganze Jahr über beangeln, sofern das jeweilige Gewässer keine abweichenden Regelungen vorgibt.