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Fischerprüfung Sachsen · Gesetzeskunde · Frage 1696

Welches Beispiel fällt unter den Begriff "Gemeingebrauch" nach dem Sächsischen Wassergesetz?

AHineinschieben eines Bootsanhängers in den See um ihn dort zu waschen
BEntnahme von geringen Wassermengen aus einem Bach zum Vieh tränken · richtig
CAnlegen eines einfachen Angelstegs im Uferbereich
Warum · KI-ErklärungDer Gemeingebrauch erlaubt es jedermann, oberirdische Gewässer in geringen Mengen für den eigenen Bedarf wie das Tränken von Vieh unentgeltlich zu nutzen. Bauliche Veränderungen wie das Anlegen eines Stegs oder das Einbringen von Verunreinigungen durch das Waschen von Fahrzeugen sind hingegen genehmigungspflichtig und überschreiten diesen Rahmen.