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Fischerprüfung Sachsen · Gesetzeskunde · Frage 1695

Welcher Abstand ist beim Angeln von Netzen, Reusen und ständigen Fischereivorrichtungen mindestens einzuhalten?

A25 m
B50 m · richtig
C70 m
Warum · KI-ErklärungNach den sächsischen Fischereivorschriften musst du beim Angeln einen Mindestabstand von 50 Metern zu Netzen, Reusen und ständigen Fischereivorrichtungen einhalten. Dieser Abstand schützt die Fanggeräte vor Beschädigungen und verhindert, dass sich deine Angelschnur darin verfängt.