Welche Schonzeit hat die Barbe nach der Landesfischereiordnung?
Warum · KI-ErklärungDie Landesfischereiordnung Rheinland-Pfalz legt die gesetzliche Schonzeit für die Barbe auf den Zeitraum vom 1. Mai bis zum 15. Juni fest. In dieser Phase findet die Fortpflanzung statt, weshalb die Fische zum Schutz der Bestände nicht beangelt werden dürfen.