Fischerprüfung Rheinland-Pfalz · Gesetzeskunde, Natur- und Tierschutz · Frage 34

Welche Schonzeit hat die Barbe nach der Landesfischereiordnung?

AVom 1. September bis 30. Juni
BVom 15. Dezember bis 30. April
CVom 1.Mai bis 15. Juni · richtig
Warum · KI-ErklärungDie Landesfischereiordnung Rheinland-Pfalz legt die gesetzliche Schonzeit für die Barbe auf den Zeitraum vom 1. Mai bis zum 15. Juni fest. In dieser Phase findet die Fortpflanzung statt, weshalb die Fische zum Schutz der Bestände nicht beangelt werden dürfen.