Fischerprüfung Rheinland-Pfalz · Gesetzeskunde, Natur- und Tierschutz · Frage 32

Wer stellt Fischereierlaubnisscheine aus?

ADie Gemeinde
BDer Fischereiberechtigte oder der Pächter · richtig
CDie untere Landespflegebehörde
Warum · KI-ErklärungDer Fischereierlaubnisschein wird von der Person ausgestellt, der das Fischereirecht an dem jeweiligen Gewässer zusteht oder die es gepachtet hat. Behörden wie die Gemeinde stellen lediglich den staatlichen Fischereischein aus, vergeben aber keine Erlaubnis für konkrete Gewässer.