Welche Schonzeit hat die Äsche nach der Landesfischereiordnung?
Warum · KI-ErklärungIn Rheinland-Pfalz ist die Schonzeit für die Äsche auf den Zeitraum vom 15. Februar bis zum 30. April festgelegt. Diese Bestimmung der Landesfischereiordnung schützt die Fische während ihrer Laichzeit im Frühjahr. Du darfst die Äsche in diesen Wochen weder gezielt beangeln noch entnehmen.