Fischerprüfung Rheinland-Pfalz · Gesetzeskunde, Natur- und Tierschutz · Frage 35

Welche Schonzeit hat die Äsche nach der Landesfischereiordnung?

A15. Oktober bis 15. März
B15. Februar bis 30. April · richtig
C1. Februar bis 15. April
Warum · KI-ErklärungIn Rheinland-Pfalz ist die Schonzeit für die Äsche auf den Zeitraum vom 15. Februar bis zum 30. April festgelegt. Diese Bestimmung der Landesfischereiordnung schützt die Fische während ihrer Laichzeit im Frühjahr. Du darfst die Äsche in diesen Wochen weder gezielt beangeln noch entnehmen.