Fischerprüfung Rheinland-Pfalz · Gesetzeskunde, Natur- und Tierschutz · Frage 28

Welche der aufgeführten Maßnahmen zur Bestandsregulierung muss behördlich genehmigt werden?

ANetzfischerei
BElektrofischerei · richtig
CReusenfischerei
Warum · KI-ErklärungDie Elektrofischerei birgt erhebliche Gefahren für Mensch und Tier und ist deshalb gesetzlich streng reglementiert. Du benötigst für ihren Einsatz immer eine behördliche Genehmigung sowie einen entsprechenden Befähigungsnachweis. Herkömmliche Fangmethoden wie die Netz- oder Reusenfischerei bedürfen im Rahmen der regulären Fischereiausübung hingegen keiner gesonderten behördlichen Erlaubnis.