Welche Schonzeit hat der Hecht nach der Landesfischereiordnung?
Warum · KI-ErklärungIn Rheinland-Pfalz ist der Hecht in der Zeit vom 1. Februar bis zum 15. April gesetzlich geschont. Dieser Zeitraum schützt die Fische während ihrer Laichzeit, damit sie sich ungestört fortpflanzen können.