Fischerprüfung Rheinland-Pfalz · Gesetzeskunde, Natur- und Tierschutz · Frage 30

Was versteht man unter Uferbetretungsrecht?

ADas Benutzen des Ufers zum Zelten, zum Entnehmen von Steinen aus der Uferbefestigung
BDas Betreten von fest eingefriedeten Grundstücken zum Angeln
CDas Betreten von nicht eingefriedeten Grundstücken und einfach eingezäunten Viehweiden zum Angeln · richtig
Warum · KI-ErklärungDas Uferbetretungsrecht erlaubt dir als Inhaber eines gültigen Erlaubnisscheins, fremde Ufergrundstücke zu betreten, wenn diese nicht fest eingefriedet sind. Einfach eingezäunte Viehweiden darfst du dabei ebenfalls betreten, musst die Tore aber wieder ordnungsgemäß schließen. Fest umzäunte Grundstücke oder Gärten sind von diesem Recht ausdrücklich ausgenommen.