Fischerprüfung Rheinland-Pfalz · Gesetzeskunde, Natur- und Tierschutz · Frage 31

Können Fließgewässer ohne weiteres reguliert werden?

ANein, es bedarf dazu eines Planfeststellungsverfahrens · richtig
BJa, wenn das Gewässer über eigenen Grund und Boden fließt
CJa, wenn der Fischereirechtsinhaber zustimmt
Warum · KI-ErklärungEingriffe in Fließgewässer verändern den Naturhaushalt und das Gewässerbett erheblich, weshalb sie strengen wasserrechtlichen Vorgaben unterliegen. Daher reicht weder privates Eigentum am Ufer noch die Zustimmung der Fischereiberechtigten aus. Für derartige Regulierungen ist zwingend ein behördliches Planfeststellungsverfahren erforderlich, in dem alle öffentlichen und privaten Belange geprüft werden.