Fischerprüfung Mecklenburg-Vorpommern · Rechtskunde · Frage 1037

Welche Schonzeit hat der Hecht gemäß KüFVO in den Küstengewässern M-V?

A1. März bis 30. April · richtig
B1. April bis 30. Juni
C1. Februar bis 31. Mai
Warum · KI-ErklärungIn den Küstengewässern von Mecklenburg-Vorpommern gilt für den Hecht laut Küstenfischereiverordnung die gesetzliche Schonzeit vom 1. März bis zum 30. April. Dieser zweimonatige Zeitraum schützt die Fische während ihrer Hauptlaichphase, damit sie sich ungestört fortpflanzen können.