Welche Schonzeit hat der Hecht gemäß KüFVO in den Küstengewässern M-V?
Warum · KI-ErklärungIn den Küstengewässern von Mecklenburg-Vorpommern gilt für den Hecht laut Küstenfischereiverordnung die gesetzliche Schonzeit vom 1. März bis zum 30. April. Dieser zweimonatige Zeitraum schützt die Fische während ihrer Hauptlaichphase, damit sie sich ungestört fortpflanzen können.